Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) legt die Pläne und Gutachten der BayWa r.e.
zum geplanten Windpark Dirmstein vom 08.04.2025 bis zum 07.05.2025 bei der nachfolgenden Stelle
ausschließlich während der genannten Dienststunden offen: Verbandsgemeindeverwaltung
Leiningerland, Industriestraße 11, 67269 Grünstadt: Montag: 08:30 – 12:00 Uhr sowie 13:30 – 16:00
Uhr Dienstag: 08:30 – 12:00 Uhr sowie 13:30 – 16:00 Uhr Mittwoch: 08:30 – 12:00 Uhr Donnerstag:
08:30 – 12:00 Uhr sowie 13:30 – 18:00 Uhr Freitag: 08:30 – 12:00 Uhr.
Zusätzlich können die genannten Unterlagen im oben genannten Zeitraum gem. § 10 Abs. 3 S. 3
BImSchG i.V.m. § 10 Abs. 1 S. 3 der 9. BImSchV auch im Internet unter dem nachfolgenden Link
abgerufen werden:
https://ldi-safe.rlp.de/s/xqXDaTHHNkSAcfH
Auf Verlangen von Beteiligten wird ihnen eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur
Verfügung gestellt (§ 10 Abs. 3 S. 4 BImSchG i.V.m. § 10 Abs. 1 S. 4 der 9. BImSchV).
Nach § 10 Abs. 3 S. 8 BImSchG i.V.m. § 12 Abs. 1 S. 2 der 9. BImSchV können Einwendungen gegen das
Vorhaben ab dem ersten Tag der öffentlichen Auslegung bis spätestens einen Monat nach Ablauf der
Auslegungsfrist, demnach also vom 08.04.2025 bis einschließlich 10.06.2025 schriftlich bei der SGD
Süd und der o.g. Auslegungsstelle sowie elektronisch (Windenergie@sgdsued.rlp.de) erhoben
werden.
Die Einwendungen sind rechtzeitig erhoben, wenn sie innerhalb der vorgenannten Frist eingegangen
sind (§14 Abs. 2 der 9. BImSchV). Die Einwendungen müssen den vollen Namen und die Anschrift des
Einwendenden in leserlicher Form tragen. Auf Antrag des Einwendenden soll die
Genehmigungsbehörde dessen Namen und Anschrift vor der Bekanntgabe der Einwendung an die
Antragstellerin und die beteiligten Behörden unkenntlich machen, wenn diese Angaben zur
ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind (§ 12 Abs. 2 S.
3 der 9. BImSchV).
Nach Ablauf der Einwendungsfrist kann die Genehmigungsbehörde die rechtzeitig gegen das
Vorhaben erhobenen Einwendungen mit der Antragstellerin und denjenigen, die Einwendungen
erhoben haben, erörtern (§ 10 Abs. 6 S. 1 BImSchG i.V.m. § 12 Abs. 1 S. 3-5 und § 14 der 9. BImSchV).
Der Erörterungstermin soll denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, Gelegenheit geben, ihre
Einwendungen zu erläutern (§ 14 Abs. 1 der 9. BImSchV). Für den Fall, dass Einwendungen gegen das
Vorhaben form- und fristgerecht erhoben werden und die Genehmigungsbehörde nach
pflichtgemäßem Ermessen die Durchführung eines Erörterungstermins für sachgerecht hält, wird
folgendes Datum hierzu vorläufig festgesetzt: am 09.07.2025 ab 09:00 Uhr im Großen Sitzungssaal
der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd. (Friedrich-Ebert-Straße 14, 67433 Neustadt a. d.
Weinstraße). Sofern die Notwendigkeit besteht, die Erörterung an anderer Stelle oder zu einem anderen
Zeitpunkt durchzuführen, erfolgt eine gesonderte Bekanntmachung (§ 17 der 9. BImSchV).
Die hier abgedruckten Angaben sind von mir aus dem öffentlichen Schreiben der SGD Süd
entnommen und so zusammengestellt, dass Sie die in meinen Augen wichtigsten Informationen
erhalten. Es gibt beispielsweise auch die Möglichkeit gleichlautende Texte die von mehreren
Personen unterzeichnet wurden gesammelt einzureichen- dies würde unter Umständen auf die
gegründete Bürgerinitiative zutreffen und könnte dort genutzt werden. Bitte schauen Sie sich daher
unter dem vorgenannten Link nochmal alle Möglichkeiten / Termine / Fristen an, damit Sie auch
vollumfänglich Ihr Recht auf Einwendungen nutzen können.
Wenn Sie weitere Fragen haben, zögern Sie nicht in die Sprechstunde zu kommen oder schreiben Sie
eine E-Mail an die Adresse: info@dirmstein.de.
Viele Grüße,
Jens Schlüter
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